Das maximumm gemeinsam erreichen.

FAQ BIAS

Anmeldung

Ich möchte gerne eine Person bei euch anmelden, was sind die Voraussetzungen?

Die Person, welche du gerne bei uns anmelden möchtest, muss durch die Sozialhilfe betreut werden und durch eine Sozialbehörde bei uns angemeldet werden. Das Anmeldeformular findest du hier.

Wie kann ich eine Person davon überzeugen, im Verein maxi.mumm teilzunehmen?

Der Verein maxi.mumm unterstützt seine Teilnehmenden auf ihrem individuellen Weg in den Arbeitsmarkt. Die meisten Menschen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, sind seit längerer Zeit nicht mehr im kompetitiven Arbeitsmarkt und haben Mühe die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Auch wenn dies häufig subjektiv anders eingeschätzt wird. Bei uns haben alle Teilnehmenden die Chance, sich für Programme mit Coaching zu qualifizieren und bei passenden Arbeitsangeboten angefragt zu werden. Damit wir dies anbieten können, ist es wichtig, dass wir die Teilnehmenden kennen. Ansonsten können wir sie nicht vermitteln. Ausserdem besteht laut dem Berner Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Art. 28 Abs. c) die Pflicht für Klient*innen der Wirtschaftlichen Sozialhilfe an geeigneten Integrationsmassnahmen teilzunehmen.

Ich weiss nicht, welches das geeignete Angebot für mein/e Klient*in ist, wo finde ich Informationen?

Auf unserer Homepage haben wir Informationen zu den Programmen, in denen die Teilnehmenden gefördert werden und zu unseren verschiedenen Betrieben. Sollte trotzdem noch Unklarheit bestehen, gibt es die Möglichkeit, die Person ohne einen Einsatzwunsch bei uns anzumelden.

Die angemeldete Person ist schon zum wiederholten Mal im Verein maxi.mumm angemeldet. Wieso muss sie nun wieder zu einem Vorstellungsgespräch kommen?

Der Verein maxi.mumm will die Integration nachhaltig fördern. Integration ist mit Bewegung verbunden. Wenn die Person wieder zu uns kommen will, möchten wir herausfinden, wo angepackt werden muss, damit die richtigen Schritte in die Wiedereingliederung gemacht werden können. Bei folgenden Ausnahmen verzichten wir auf ein erneutes Vorstellungsgespräch: 

Wenn der letzte Einsatz kürzer als sechs Monate her ist und

- die Person zwischenzeitlich gearbeitet hat

und / oder

- die Person gesundheitsbedingt ausgefallen ist

 

Wie werde ich über den Stand des Anmeldungsprozesses auf dem Laufenden gehalten?

Nach Eingang der Anmeldung versuchen wir so schnell wie möglich ein Vorstellungsgespräch mit der angemeldeten Person durchzuführen. Du erhältst eine Kopie der Einladung von uns zugestellt. In einer wöchentlichen Triagesitzung wird danach über die Zuteilung in ein Programm und gegebenenfalls in einen unserer Betriebe entschieden. Dabei beachten wir zuerst die Wünsche der Person aus dem Vorstellungsgespräch und danach in welchem Betrieb freie Kapazitäten bestehen. Nach der Triage werden deine Klient*innen zum Programm, bzw. Arbeitseinsatz eingeladen, auch hier bekommst du eine Kopie der Einladung. Erscheinen Klient*innen dreimal unentschuldigt nicht zum Vorstellungsgespräch, erhältst du eine Meldung von uns, dass die angemeldete Person nicht erschienen ist und wir sperren die Person für sechs Monate für die Teilnahme an unseren Angeboten (Ausnahme Abklärungsplätze).

Abläufe während des Einsatzes

Wie sind Teilnehmende im Verein maxi.mumm während ihres Einsatzes versichert?

Teilnehmende an arbeitsmarktorientierten Angeboten (SI, BIP, BI, Vertiefte Abklärung) sind während ihres Einsatzes im Verein maxi.mumm oder bei über den Verein maxi.mumm vermittelte praktische Erfahrungsgefässe (z.B. Bildungs- und Quailifzierungseinsatz oder Praktikum) bei der SUVA gegen Unfall versichert. Sobald eine unterzeichnete Einsatzvereinbarung zugestellt wurde, können die SAR die Unfallversicherung bei den Krankenkassen ablösen. Sobald der Einsatz im Verein maxi.mumm abgeschlossen ist muss diese wieder bei der Krankenkasse wieder abgeschlossen werden.

In den Angeboten ohne Arbeitstraining, sowie beim Kommunalen Integrationsangebot (KIA) bleibt der Unfallversicherungsschutz bei der Krankenkasse.

Wie werde ich informiert, dass mein/e Klient*in die Arbeit im Verein maxi.mumm angetreten hat, bzw. nicht erschienen ist?

Der Verein maxi.mumm hat sich zum Ziel gesetzt, dass nach spätestens zwei Wochen eines der folgenden Dokumente den Sozialarbeitenden zugestellt wurde:

  • Bei Arbeitsantritt: unterzeichnete Einsatzvereinbarung
  • Bei Krankheitsabsenzen: Arbeitsunfähigkeitszeugnis (AUF)
  • Bei Nichterscheinen oder Verweigerung: eine schriftliche Verwarnung

In Ausnahmefällen haben die Mitarbeitenden des Vereins maxi.mumm nicht die Chance fristgerecht ein Dokument einzureichen (i.d.R. bei AUF). Hier werden die SAR wenn nötig kontaktiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ich habe meine/n Klient*in vor längerer Zeit angemeldet und bisher nichts gehört, wie sich der Einsatz entwickelt. Nun würde ich gerne wissen, wie sich der Einsatz gestaltet. Was kann ich tun?

Im Verein maxi.mumm kann davon ausgegangen werden, dass keine Neuigkeiten gute Neuigkeiten sind. Das heisst, der Einsatz verläuft normal und es gibt aus Sicht des Vereins maxi.mumm keinen Anlass für ein Standortgespräch. Wenn die SAR jedoch ein Standortgespräch wünschen empfiehlt es sich, kurz mit den Betriebsleitenden Kontakt aufzunehmen und die Situation zu besprechen. Über einen Einsatz wird i.d.R. wie folgt informiert:

  • SI: Berichte nach 6 und 12 Monaten
  • BIP / BI: Bericht nach Abschluss einer Phase nach Supported Employment Prozess
  • EC / BW: Austrittsbericht
  • KIA: Bericht nach einem Jahr

Übertritte und Beförderungen werden teilweise zwischen Teilnehmenden, Betriebsleitenden und Coaches im Verein maxi.mumm besprochen und die SAR werden danach über Entscheide informiert.

Sehen Betriebsleitende oder Coaches bei Teilnehmenden Handlungsbedarf, werden die SAR einbezogen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wie sind die Abläufe zu Verwarnungen im Verein maxi.mumm organisiert?

Im Verein maxi.mumm werden im Standartablauf zwei Verwarnungen ausgesprochen und danach der Einsatz abgebrochen. Bei schweren Verstössen (z.B. Gewalt, Drohung, usw.), behält sich der Verein maxi.mumm vor, Personen direkt auszuschliessen.

Die Verwarnungen haben folgende Bedeutung:

  1. Verwarnung: Der / Die Klient*in wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und die Folgen von weiteren Zuwiderhandlungen werden aufgezeigt. SAR erhalten Kopie der Verwarnung.
  2. Verwarnung: Trotz einer bereits ausgesprochenen Verwarnung verhält sich der / die Teilnehmende weiterhin renitent. Es wird eine Verwarnung ausgesprochen und auf den Ausschluss, sowie dessen mögliche Folgen hingewiesen. Vor der 2. Verwarnung nehmen die Mitarbeitenden des Vereins maxi.mumm mit den SAR Kontakt auf und sprechen Fristen ab, so dass allenfalls eine Weisung erfolgen kann.
  3. Verwarnung: Ausschluss aus den Angeboten des Vereins maxi.mumm. SAR wird darüber informiert.

Austritt

Der Einsatz des / der Klient*in wurde nach einem Jahr nicht weitergeführt. Weshalb und was kann ich machen?

Der Verein maxi.mumm soll ein Zwischenstopp zurück in den kompetitiven Arbeitsmarkt sein. Deshalb sollen Teilnehmende, welche während eines Einsatzes nicht für weiterführende Angebote empfohlen werden konnen abgebrochen werden. Mit dieser "Sollbruchstelle" soll verhindert werden, dass Teilnehmende zu lange in einem Angebot sind, ohne sich zu bewegen. Bei einem erneuten Vorstellungsgespräch soll festgehalten werden, wie diese gemacht werden können. Hiervon ausgenommen sind Einsätze in Nischenarbeitsplätzen (NAP) und im Kommunalen Integrationsangebot (KIA).

Die Zusammenarbeit mit meinem / meiner Klient*in wurde aufgelöst. Was kann ich nun machen?

Die Auflösung der Zusammenarbeit mit Klient*innen bedeutet, dass diese wiederholt oder übermässig gegen die Vorgaben des Vereins maxi.mumm verstossen haben. Deshalb werden diese Personen für sechs Monate aus den Programmen des Vereins maxi.mumm ausgeschlossen. In dieser Zeit werden keine neuen Anmeldungen akzeptiert. Bei renitenten Personen empfiehlt sich eine Anmeldung in die Abklärungsplätze (AP)