Mit Einarbeitungszuschüssen EAZ werden zusätzliche Aufwände für den Aufbau fehlender Kompetenzen der Kandidat*innen finanziell ausgeglichen. Die Dauer und Höhe der EAZ richten sich nach Bedarf und dem Potenzial der Kandidat*innen.
Jahre der Arbeitslosigkeit führen dazu, dass Routinen oder Kompetenzen, die in der Arbeitswelt gefordert sind, verloren gehen oder nicht mehr auf dem neusten Stand sind. Häufig sind Klient*innen der Sozialhilfe seit Jahren auf der Suche nach einer Anstellung und brauchen Zeit, sich wieder auf dem kompetitiven Arbeitsmarkt zurecht finden. Um den Druck etwas abzufedern haben wir als Verein maxi.mumm die Möglichkeit, für maximal ein halbes Jahr bis zu 50% des Lohnes zu übernehmen. Die Dauer und Höhe der Einarbeitungszuschüsse richtet sich dabei nach den Anforderungen für die Stelle und den Fähigkeiten oder Defiziten der Kandidat*innen und werden individuell festgelegt.
Sofern EAZ beansprucht werden, verpflichten sich die Arbeitgeber*innen vertraglich zu einer mindestens einjährigen Einsatzzeit der Arbeitnehmer*innen. Sollte der / die Arbeitgeber*in den Vertrag vor dessen Ablauf ablösen, muss ein Teil der EAZ zurückbezahlt werden.
Einen Mustervertrag finden Sie auf dieser Homepage unter "Anstellungsbedingungen / EAZ".